Was kostet es ein Wespennest zu entfernen?
Sie als Kunde sehen: «es kommt einer», «versprüht einen Nebel» und «geht wieder» UND DAS SOLL sFr. 390.00 KOSTEN?? Wir verstehen Sie und möchten Ihnen hiermit deshalb unsere Preise erklären:
1. Bereitschaftspauschale: sFr. 150.00
2. Arbeitszeitpauschale vor Ort: sFr. 120.00
3. Materialpauschale und Werkstattwagen: sFr. 120.00
TOTAL: sFr. 390.00 exkl. MwSt

1. Bereitschaftspauschale:
Dies ist eine Grundpauschale, welche unsere Leerzeiten, Leerfahrten, Leerläufe, Wartezeiten und auch die Absagen der Kunden und das Delkredere Risiko beinhaltet. Die mündliche Auftragsvergabe an uns (oder ein SMS/Mail), stellt rechtlich einen Vertrag dar. Dies bedeutet, dass unser Honorar (Bereitschaftspauschale) in jedem Falle zu bezahlen ist. Dies auch wenn der Kunde uns nicht mehr benötigt. Absagen akzeptieren wir bis 15 Minuten nach Auftragserteilung. Spätere Absagen können nicht kostenlos akzeptiert werden und werden eingefordert. Die Bereitschaftspauschale für unseren Servicewagen und Monteur ist dann zu bezahlen. Die Bereitschaftspauschale ist ortsunabhängig.Ebenfalls in der Bereitschaftspauschale sind die Weiterbildungen der Mitarbeiter, Kursgebühren und die sehr hohen Klickpreise im Internet (damit wir überhaupt gefunden werden) sowie die telefonische Beratung. Wir sind 24h für Sie erreichbar, dieser Service ist ebenfalls inklusive.
2. Arbeitszeitpauschale:
Vom Zeitpunkt des Eintreffens (Parkierens) beim Kunden bis zur Abfahrt ist Arbeitszeit. Hierbei wird 30 Minuten Anfahrtsweg vorausgesetzt (im Mittel). Dies bedeutet die nächsten 30 Minuten vor Ort sind ebenfalls inklusive. Abgerechnet wird pro angefangene Viertelstunde. Das bedeutet beispielsweise 22 Minuten Arbeitszeit sind rechnerisch 30 Minuten. 14 Minuten hingegen sind rechnerisch 15 Minuten.
3. Materialpauschale:
Beinhaltet das Firmenfahrzeug, Abnutzung und Benzin, Service etc. sowie einen Grundbedarf an Material (für Mittelgrosses Nest) sowie Kleinmaterial, Schutzanzug, etc. Mehrverbrauch ausserordentlich wird jeweils vor Ort berechnet und veranschlagt. Das Firmenfahrzeug ist ebenfalls in der Materialpauschale.
- Wochenendzuschläge Samstag und Sonntag sFr. 60.00 (sFr. 120.00 davon erlassen wir 50%).
- Abendzuschlag ab 18h: sFr. 50.00 (sFr. 100.00 davon erlassen wir 50%).
- Expresszuschlag ist sFr. 190.00. Dies bedeutet, der Facharbeiter fährt «jetzt» los.
- Vorbehalten sind Rabatte bis 20% für Stammkunden oder wenn das Nest sehr klein (<5 Frankenstück), etc.
Vergleichbare Preise: Feuerwehr Brugg
Ablauf Auftrag, Kostenerklärung:
ABLAUF EINES AUFTRAGS
Der Kunde klickt uns im Internet (sFr. 15.00 – 22.00). Er ruft uns an, fragt Preise, Termine, etc. mindestens 2-3 Minuten Telefonberatung, Terminvereinbarung. Meldung an Facharbeiter vor Ort, Fahrt zu Kunde (durchschnittlich 30 Min.), vor Ort Abklärung der Gegebenheiten, Suche Nest, Erklärung der Preise, Umziehen bzw. Anziehen der Schutzbekleidung, sorgfältiges Bereitstellen von Biocide. Dann Behandlung ca. 15-20 Minuten. Abräumen der Materialien, Schutzbekleidung, Rechnungsstellung bzw. Kartenzahlung vor Ort, oft erfolgt noch ein 10-minütiges Gespräch (Fragen der Kunden). Durchschnittlich dauert ein Auftrag eine Stunde ohne Anfahrt. Weiterfahrt zurück oder zum nächsten Kunden.
Leider sind etliche Kunden (trotz Termin) nicht zuhause. Hier entfällt ein Aufwand für das Hinterher-Telefonieren, warten, bzw. den neuen Termin vereinbaren. Ebenso geben viele Mieter als Rechnungsadresse die Verwaltung oder den Eigentümer an, welche dann die Zahlung verweigern, da sie keinen Auftrag erteilt haben. Ebenso sind oft Arbeiten abends 19:00-22:00 Uhr notwendig, da dann die Wespen im Bau sind. Die Regentage sind «Leertage» für uns, und ebenso muss der Feierabendstau eingerechnet werden.
Alles in Allem ist der Job des Wespenbekämpfers kein Zuckerschlecken und gefährlich. Nicht zuletzt deshalb haben die örtlichen Feuerwehren und Gemeinden diese Arbeit längst aufgegeben. Für uns muss ein Auftrag sFr. 350.00 im Minimum bis sFr. 500.00 sein um wirklich kostendeckend arbeiten zu können. Trotzdem verlangen wir im Höchst selten mehr als sFr. 390.00.
Wespen
Nur zwei der neun Wespenarten, die in der Schweiz vorkommen, werden von menschlicher Nahrung angelockt. Mit einigen Massnahmen können diese Wespen vom gedeckten Tisch ferngehalten werden und unerwünschter Nestbau kann verhindert werden. Ein Wespennest im Siedlungsraum kann, je nach Wespenart oder Nestort, stehen gelassen oder umgesiedelt werden.

© Pixabay
Echte Wespen (Vespinae) bilden Staaten mit einer Königin und vielen Arbeiterinnen. Wespenvölker leben nur eine Saison lang. Die Wespenköniginnen überwintern und beginnen ab Anfang Mai an einem geschützten Ort mit dem Nestbau.
Wespen sind für die Natur sehr wertvoll: sie sind Bestäuber, ziehen ihre Brut mit Insekten (Fliegen, Raupen) oder Spinnen auf und dienen verschiedenen Vogelarten als Nahrungsquelle.
Nur die Deutsche Wespe (Vespula germanica) und die Gemeine Wespe (Vespula vulgaris) werden von menschlicher Nahrung wie Fleisch oder Marmelade angelockt. Einige Massnahmen können helfen, diese fernzuhalten. Die anderen sieben Wespenarten (siehe Früherkennung) sind nicht an menschlicher Nahrung interessiert und sind friedfertig, so lange man ihrem Nest nicht zu nahekommt.
Kann das Wespennest an seinem Standort nicht geduldet werden und würde weder ein Sichtschutz helfen, noch wäre eine Umsiedelung möglich, so kann eine Bekämpfung des Nestes in Betracht gezogen werden.
Für die Bekämpfung empfiehlt sich, vor allem bei grossen Völkern, eine Fachperson mit eidgenössischer Fachbewilligung für die Anwendung von Bioziden im Auftrag Dritter zu beauftragen. Die Fachperson wendet geeignete Schutzmassnahmen an und wird das Nest mit zugelassenen, geprüften Bekämpfungsmitteln gezielt bekämpfen.
Falls im Verkauf angebotene Mittel privat eingesetzt werden, soll eine umfassende Beratung eingeholt und das Produkt sorgfältig, unter Berücksichtigung der Gefahrenhinweise ausgesucht werden. Bei der Verwendung müssen die Vorschriften gemäss Gebrauchsanweisung eingehalten werden. Eine unsachgemässe Anwendung von Bioziden kann zu Vergiftung von Menschen, Haus- und Wildtieren führen.
Benjamin Goodwin (mit Eidgenössischem Fähigkeitsausweis)
René Hanselmann (mit Eidgenössischem Fähigkeitsausweis)
InstaSave GmbH (Werbe verantwortlich)
www.instasave.ch
info@instasave.ch